Tätigkeitsfelder
Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen sind in verschiedenen Bereichen von medizinischen und sozialen Einrichtungen tätig. Ihre Aufgaben variieren je nach Institution:
Krankenhäuser: Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen können in Krankenhäusern arbeiten, wo sie die wirtschaftliche und organisatorische Effizienz sicherstellen. Außerdem koordinieren Sie Abteilungen wie die Verwaltung, das Qualitätsmanagement und die Patientenversorgung.
Pflegeeinrichtungen: In Alten- und Pflegeheimen oder ambulanten Pflegediensten übernehmen Fachwirte die Leitung und Organisation von Pflege- und Betreuungsprozessen. Dazu gehören die Personaleinsatzplanung, Budgetverwaltung und Qualitätskontrolle.
Soziale Einrichtungen: Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen können in sozialen Organisationen und Einrichtungen arbeiten, die sich mit der Betreuung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen beschäftigen. Sie organisieren und verwalten Dienstleistungen, die auf die Bedürfnisse dieser Zielgruppen zugeschnitten sind.
Gesundheitszentren: In Gesundheitszentren oder Arztpraxen können Fachwirte die Praxisverwaltung übernehmen. Dazu gehören die Organisation von Terminen, die Koordination des Personals und die Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
Gesundheitsämter: In öffentlichen Gesundheitsbehörden können Fachwirte an der Planung und Umsetzung von Gesundheitsprogrammen und -initiativen beteiligt sein. Sie überwachen die Effizienz von Gesundheitsdiensten und die Einhaltung von Vorschriften.
Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassung zur Prüfung für Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen erfordert die Erfüllung bestimmter Kriterien. Hier sind die verschiedenen Voraussetzungen, um zur Prüfung zugelassen zu werden:
Ausbildungsberuf und Berufspraxis: Sie sind zur Prüfung zugelassen, wenn Sie eine erfolgreich abgeschlossene Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf im Gesundheits- und Sozialwesen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung vorweisen können. Darüber hinaus müssen Sie eine mindestens einjährige Berufspraxis nachweisen.
Bundes- oder landesrechtlich geregelte Berufe: Eine Zulassung ist auch möglich, wenn Sie eine erfolgreich abgeschlossene Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen absolviert haben. Auch hier ist eine mindestens einjährige Berufspraxis erforderlich.
Hochschulstudium: Wenn Sie ein einschlägiges Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie sich ebenfalls für die Prüfung anmelden. Hierbei ist jedoch eine mindestens zweijährige Berufspraxis erforderlich.
Andere anerkannte Ausbildungsberufe: Eine weitere Option ist die Zulassung mit einer erfolgreich abgeschlossenen Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf. Nach dieser Prüfung müssen Sie eine mindestens zweijährige Berufspraxis nachweisen.
Berufspraxis: Für diejenigen ohne abgeschlossene Ausbildung oder Studium ist eine mindestens fünfjährige Berufspraxis erforderlich.In Ausnahmefällen kann von den oben genannten Anforderungen abgewichen werden, wenn Sie durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise plausibel nachweisen können, dass Sie die erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben haben, die Ihre Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Zulassungsantrag
Um sich zur Prüfung zum Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen anzumelden, wird ein Prüfungsantrag benötigt, den Sie spätestens 8 Wochen vor dem jeweiligen Anmeldetermin bei der Prüfstelle Ihrer Industrie- und Handelskammer einreichen müssen. Auf dem Antragsformular haben Sie die Möglichkeit, Ihren bevorzugten Prüfungstermin zu vermerken.
Etwa vier Wochen vor dem Anmeldeschluss erhalten Sie eine Aufforderung zur Prüfungsanmeldung, sofern Ihre Zulassung bestätigt wurde. Eine frühzeitige Anmeldung erhöht Ihre Chancen auf einen Platz in der Prüfung, da die Kapazität pro Prüfungstermin begrenzt ist. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs und innerhalb der verfügbaren Kapazitäten berücksichtigt.
Prüfungsinhalte und -aufbau
Die IHK-Prüfung zum Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen besteht aus verschiedenen Prüfungsteilen, die darauf abzielen, Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten umfassend zu prüfen. Die Prüfung gliedert sich in folgende Prüfungsteile:
Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Aufgabenstellungen, in denen sechs Handlungsbereiche thematisiert werden:
- Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse
- Steuern von Qualitätsmanagementprozessen
- Gestalten von Schnittstellen und Projekten
- Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen
- Führen und Entwickeln von Personal
- Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen
Die Gesamtbearbeitungsdauer soll nicht weniger als 600 Minuten und nicht mehr als 630 Minuten betragen. Die IHKs haben die Prüfungszeit für jeden Tag auf 300 Minuten festgelegt (= 600 Minuten gesamt). Die Prüfungsbewertung beruht gleichermaßen auf beiden Teilen der schriftlichen Prüfung.
Zugelassene Hilfsmittel
Nachfolgend die Hilfsmittel, die Sie in der IHK-Prüfung Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen verwenden dürfen:
- Schreibmaterial
- Taschenrechner
- Lineal
- Gesetzestexte
- Formelsammlung
Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung zum Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen bezieht sich auf eine komplexe Problemstellung der betrieblichen Praxis. Der Themenbereich “Führen und Entwickeln von Personal” ist vorgegeben und muss durch einen frei wählbaren zweiten Themenbereich der oben aufgeführten Handlungsbereiche ergänzt werden. Die mündliche Prüfung zum Fachwirt für Gesundheits- und Sozialwesen gliedert sich in zwei Teilbereiche:
- Präsentation: Das Thema für die Präsentation wird von Ihnen selbst gewählt und dem Prüfungsausschuss zusammen mit einer kurzen Beschreibung bei der Einreichung der ersten schriftlichen Prüfungsaufgabe vorgelegt. Die Dauer soll 10 Minuten nicht überschreiten. Das Ergebnis der Präsentation fließt zu einem Drittel in die Gesamtwertung der mündlichen Prüfung ein.
- Fachgespräch: Im Fachgespräch müssen Sie nachweisen, dass Sie auch in weiteren Handlungsbereichen des Gesundheits- und Sozialwesens komplexe fachliche Sachverhalte und Zusammenhänge bewerten können. Eine Dauer von 20 Minuten soll nicht überschritten werden.
Die genauen Anforderungen und Gewichtungen der Prüfungsteile können je nach Prüfungsordnung variieren. Es ist wichtig, die offizielle Verordnung der IHK heranzuziehen, um alle Details der Prüfung zu erfahren.
Anfallende Gebühren
Die Gebühren für die IHK-Prüfung zum Fachwirt für Gesundheits- und Sozialwesen setzen sich wie folgt zusammen:
- Bearbeitungsgebühr für den Zulassungsantrag
- Prüfungsgebühr
In der Regel wird die Gebühr für die Bearbeitung des Zulassungsantrags innerhalb von vier Wochen nach Einreichung des Antrags fällig. Die Prüfungsgebühr wird nach verbindlicher Anmeldung zur Prüfung in einem separaten Bescheid erhoben. Wenn Sie aufgrund von Krankheit oder anderen beruflichen oder privaten Gründen von der Prüfung zurücktreten müssen, wird eine Rücktrittsgebühr pro Prüfungsteil fällig.
Präzise Angaben zu den Prüfungsgebühren können Sie den Gebührenordnungen Ihrer zuständigen IHK entnehmen.
Prüfung Fachwirte für Gesundheits- und Sozialwesen - Prüfungstermine 2024
Die bundeseinheitlichen Prüfungen (betriebliche Situationsbeschreibung) zum Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen finden an folgenden Terminen statt:
Abgeleitete Aufgabenstellung 1: 25.03.24 & 21.10.24
Abgeleitete Aufgabenstellung 2: 26.03.24 & 22.10.24
Weitere Termine für die IHK-Prüfung Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen können Sie der Gesamtliste der Bundeseinheitlichen Prüfungstermine entnehmen.
Bestehen der Prüfung
Um die Prüfung als Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen zu bestehen, müssen Sie sowohl in der schriftlichen als auch in der mündlichen Prüfung mindestens 50 Punkte erreichen, ohne diese zu runden. Wenn Sie die Prüfung bestanden haben, werden die Bewertungen für die schriftliche und mündliche Prüfung auf ganze Zahlen gerundet. Dann wird für jede Bewertung die entsprechende Note als Dezimalzahl zugewiesen.
Die Gesamtnote wird aus dem Mittelwert der Bewertungen aller Prüfungsteile berechnet. Die Gesamtnote wird auf eine ganze Zahl gerundet, und diese gerundete Gesamtpunktzahl wird dann in eine Note als Dezimalzahl umgewandelt. Die zugeordnete Note ist die Gesamtnote.
Wiederholung der Prüfung
Wenn die Prüfung nicht bestanden wird, haben Sie die Möglichkeit, sie zweimal zu wiederholen. Melden Sie sich innerhalb von zwei Jahren ab dem Tag der nicht bestandenen Prüfung erneut zur Prüfung an, können Sie unter bestimmten Bedingungen von bereits bestandenen Prüfungsleistungen befreit werden, sofern diese Leistungen mindestens ausreichend waren. Der Antrag kann sich auch auf das Wiederholen bereits bestandener Prüfungsleistungen erstrecken. Wenn bereits bestandene Prüfungsleistungen erneut geprüft werden, gilt das Ergebnis der letzten Prüfung.
Ausbildereignungsprüfung
Nach erfolgreich bestandener Prüfung bietet sich die Möglichkeit, eine zusätzliche Prüfung zur Bestätigung der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen abzulegen. Diese Prüfung umfasst entweder eine Präsentation oder die praktische Durchführung einer Ausbildungssituation, gefolgt von einem Fachgespräch.
Die zu prüfende Person hat die Freiheit, eine Ausbildungssituation nach ihren eigenen Vorstellungen auszuwählen. Während des Fachgesprächs muss sie die Gründe für diese Auswahl und die Gestaltung erläutern. Die praktische Prüfung sollte nicht länger als 30 Minuten dauern. Die zusätzliche Prüfung wird als bestanden angesehen, wenn die erbrachten Leistungen mindestens als ausreichend bewertet werden.
Wenn Sie die Prüfung zum "Geprüften Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen" bestanden haben, müssen Sie den schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung nicht mehr absolvieren. Sie sind damit von diesem Prüfungsteil befreit.
Wenn Sie auch die zusätzliche Prüfung zur Bestätigung der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen bestanden haben, gilt dies als Nachweis der notwendigen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten für die Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz. In diesem Fall erhalten Sie ein Zeugnis gemäß § 5 der Ausbilder-Eignungsverordnung
Häufig gestellte Fragen zur Fachwirte für Gesundheits- und Sozialwesen Prüfung
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um die Prüfung zum Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen abzulegen?
Antwort: Die genauen Zulassungsvoraussetzungen können je nach Bundesland variieren, beinhalten jedoch in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung und mehrere Jahre Berufserfahrung im Gesundheits- und Sozialwesen.
Wie ist die Prüfung aufgebaut?
Antwort: Die Prüfung besteht in der Regel aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil erfolgt auf Grundlage einer Beschreibung einer betrieblichen Situation und besteht aus zwei zu bearbeitenden Aufgabenstellungen, während der mündliche Teil eine Präsentation und ein Fachgespräch beinhaltet.
Wie kann man sich auf die Prüfung vorbereiten?
Antwort: Die Vorbereitung auf die Prüfung kann durch den Besuch von Lehrgängen und Schulungen, das Selbststudium, und die Bearbeitung von Prüfungsaufgaben erfolgen. Original Prüfungsfragen der vergangenen Jahre inklusive Lösungshinweise sowie weitere Lernmaterialien finden Sie auf unserer Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen Prüfungen Seite.
Was passiert, wenn die Prüfung nicht bestanden wird?
Antwort: Bei einer nicht bestandenen Prüfung gibt es die Möglichkeit, diese zweimal zu wiederholen. Melden Sie sich innerhalb von zwei Jahren nach Nichtbestehen der Prüfung erneut an, können Sie unter bestimmten Bedingungen sogar von bereits bestandenen Prüfungsleistungen befreit werden.
Welche beruflichen Perspektiven eröffnen sich nach dem Bestehen der Prüfung?
Antwort: Durch den Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen ergeben sich berufliche Möglichkeiten in Führungspositionen und im Management sowohl in Gesundheitseinrichtungen wie Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen als auch in sozialen Diensten und Pflegeeinrichtungen.
Gibt es Weiterbildungsmöglichkeiten nach der Prüfung?
Antwort: Ja, es gibt verschiedene Weiterbildungsmöglichkeiten, wie beispielsweise ein Studium im Gesundheits- oder Sozialmanagement oder die Teilnahme an Fortbildungen, um sich in speziellen Bereichen weiterzuentwickeln.
Wir übernehmen keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der auf dieser Website bereitgestellten Inhalte. Rechtsverbindliche Informationen zur Prüfung zum Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen finden Sie in der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen und Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen.
GEPRÜFTE FACHWIRTE IM GESUNDHEITS- UND SOZIALWESEN
Die Prüfung zum Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen
Erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die Prüfung zur Fachwirtin oder zum Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen – von den Zulassungskriterien über den Aufbau der Prüfung bis zu den aktuellen Prüfungsterminen.